Das Gericht beanstandet außerdem, daß über dem Link zum Impressum ein weiterer mit der Bezeichnung "Über uns" angebracht ist. Es sei nun nicht leicht erkennbar, welches der richtige sei.
Der Beklagte argumentiert:
das Seitenende sei durch die "Bild"- oder "Pfeil"-Taste nach unten ebenso zielsicher und in Sekundenbruchteilen zu erreichen wie durch ein Verschieben der Bildschirmperspektive mit der Maus ("Scrollen"). Diese Techniken beherrsche jeder Internet-Neuling.
Aber die Kläger kontern haarscharf:
Insofern sei nochmals der Hinweis gegeben, dass das Scrollen über eine Bildschirmseite nicht vergleichbar sei mit dem über vier BildschirmseitenDas Gericht folgte diesen "Argumenten" und ließ keine Revision zu
weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat.
Diese Sache hat grundsätzliche Bedeutung. Hier geht es nicht um Recht oder Unrecht, nicht darum, ob jemandem Schaden zugefügt oder zumindest abgewendet wurde. Für so eine gequirlte Scheiße wird man kostenpflichtig abgemahnt! Mit sowas beschäftigen sich Gerichte!
Die deutsche Abmahnregelung gehört aufgehoben: Der Gesetzgeber wollte staatliche Organe aus kleinen Streitigkeiten heraushalten, aber das ist ihm nicht gelungen: Abmahnvereine, Verbraucherschützer, Wettbewerbshüter (ich spare mir die Anführungszeichen) und gewisse nicht genannt werden wollende Anwälte zerren wegen der kranken Auslegung eines Gesetzestextes für eine Ordnungswidrigkeit(!) kleine Gewerbetreibende vor Gericht. Zumindest ist dies die einzige Möglichkeit, die Kosten für eine Abmahnung, die man für ungerechtfertigt hält, nicht tragen zu müssen.
Dabei würde es meiner Meinung nach vollkommen genügen, einen vermeintlichen Verstoß dem Ordnungsamt (oder wer immer für diese Auswüchse deutschen Bürokratentums zuständig ist) zu melden. Es kann dann eine Frist setzen und eine angemessene Gebühr erheben. Ungefähr in der Höhe für Falschparken, würde ich anregen.
Mein Impressum findet sich hier. Und wenn Ihr die Schrift ein bißchen größer stellt, dann könntet Ihr vielleicht auf einen so genannten Scroll-Vorgang über vier Bildschirmausschnitte kommen.
Aus der Netlaw-Mailigliste via Nicole.